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Wiederaufnahme des Schulbetribes (Grundschule)


Formular "Erklärung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes"
5. Juni 2020


Am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, hat der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther, verkündet, dass ab Montag, dem 8. Juni, alle Grundschülerinnen und Grundschüler wieder regelhaft die Schule besuchen sollen. Am Freitagabend wurden die Schulen per E-Mail über die geltenden Rahmenbedingungen informiert.

Der dann geltende reguläre Schulbetrieb trifft auch auf alle Grundschulkinder zu. Von Montag, 8. Juni, bis Freitag, 26. Juni, ist die Schule für Grundschulkinder wieder geöffnet. In dieser Zeit findet Unterricht im Rahmen der gewohnten Zeiten – wenn auch nach geändertem Stundenplan – statt. Das Zeugnis erhalten alle Grundschulkinder am Freitag, dem 26. Juni. An diesem Tag kommen die Kinder der Primarstufe in der Kernzeit (8.35 bis 12.35 Uhr) zur Schule. Eine Notbetreuung wird ab dem 8. Juni für die Jahrgangsstufen der Grundschule nicht mehr angeboten.

Damit Grundschulkinder am kommenden Montag die Schule betreten dürfen, müssen die Eltern nach Vorgabe des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als Erziehungsberechtigte eine Erklärung unterzeichnen, in der Sie in schriftlicher Form versichern, dass …

  • zum Beginn der Aufnahme des regelhaften Unterrichts ab dem 8. Juni keine Krankheitssymptome bei ihrem Kind vorliegen, die mit einer COVID-19-Erkrankung im Zusammenhang stehen könnten.
  • die Symptomfreiheit auch den Gesundheitszustand aller Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft einbezieht.
  • Sie im Falle einer Änderung unverzüglich die Schule informieren.
  • Sie bei Auftreten von oben genannten Krankheitssymptomen ihr Kind unverzüglich aus der Schule abholen.
Liegt eine solche Versicherung seitens der Eltern nicht vor, muss das Kind vom Unterricht ausgeschlossen werden!

Die schriftliche Versicherung lassen die Eltern der Schule ausgefüllt bis spätestens Montag, 8. Juni, zukommen, damit «damit ihr Kind am ersten „regulären Schultag“ die Schule betreten darf.

Weitere persönliche Hygienemaßnahmen und organisatorische Maßgaben

  • Kontakteinschränkungen: Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es soll keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt geben.
  • Umgang mit symptomatischen Personen: Personen mit respiratorischen Symptomen dürfen am schulischen Präsenzbetrieb grundsätzlich nicht teilnehmen. Die Teilnahme ist erst dann wieder möglich, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht und dieses schriftlich von den Erziehungsberechtigten bestätigt wird. Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand des Kindes eine Beschulung ablehnen. Kinder, die während der Unterrichtszeit Symptome zeigen, sind umgehend von der Gruppe zu trennen und von den Eltern abzuholen. Das Gesundheitsamt ist zu informieren.
  • Mund-Nasen-Bedeckung: Es besteht in der Schule keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Außerhalb des Klassenverbands bzw. der Kohorte wird empfohlen, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Dies gilt vor allem in Bereichen der Schule, die von allen am Schulbetrieb beteiligten Personen benutzt werden, z.B. in Pausenbereichen, Fluren, Sanitäranlagen usw.
  • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe: Aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung vorbelastete Schülerinnen und Schüler, die zur Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören, können nach Abstimmung mit der Schulleitung von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in der Schule beurlaubt werden (§ 15 Schulgesetz).
  • Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Maßnahmen müssen der personellen und räumlichen Situation der einzelnen Schule angepasst werden.

    Außerdem liegt eine hohe Verantwortung bei allen Eltern, zum Gelingen des Konzeptes beizutragen und einem Anstieg der Infektionszahlen entgegenzuwirken. Es ist daher auch weiterhin erforderlich, dass Sozialkontakte im privaten Umfeld der Schülerinnen und Schüler auf das unbedingt notwendige Maß und bevorzugt auf den Klassenverband beschränkt werden. Nur so können Infektionsketten unterbunden werden.

    Wir alle hoffen, dass der Unterricht für die Lerngruppen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unter den oben genannten Voraussetzungen bis zu den Sommerferien erteilt werden kann. Bei Fragen stehen Ihnen das Sekretariat, die Klassenlehrkräfte und die Schulleitung weiterhin zur Verfügung.

    Wie bisher halten wir Sie über die Internetseite http://corona.schule-selent.de auf dem Laufenden. Dort veröffentlichen wir alle relevanten Informationen zeitnah.

    Roland Reimer, Schulleiter